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Holzschutz

Die DIN 68800 ist gründlich überarbeitet worden, nachfolgende einige Hinweise dazu:
Im Vordergrund der DIN 68800 steht der konstruktive Holzschutz. Das heißt, das Holz bautechnisch richtig einzubauen und auf Holzschutzmittel wo möglich zu verzichten. Die überarbeitete DIN 68800 hat hier den Begriff Gebrauchsklasse eingeführt, dieser Begriff ersetzt den bisherigen Begriff der Gefährdungsklasse.
Die Umbenennung erfolgte um das Holz nach seinen Eigenschaften am Bau zu verwenden. Also z.B. Hölzer die der Feuchtigkeit oder Nässe lange trotzen, in Feuchtbereiche einzusetzen und Hölzer die empfindlich gegen Feuchten sind in vorwiegend trockene Baubereiche einzusetzen. Holz soll also nach seinen spezifischen Eigenschaften eingesetzt werden um den Holzschutzmitteleinsatz zu reduzieren.
Weiter entscheidend sind die Nutzungsklassen 1-3. Sie ordnen die Gebrauchsklassen.
Zum Beispiel: Hölzer, die in beizten Räumen eingebaut werden und nur wenige Wochen im Jahr einer Luftfeuchte von 65% bei 20 °C Lufttemperatur ausgesetzt sind, werden der Nutzungsklasse 1 zugeordnet. Hier ist ein Holschutz nicht notwendig, obwohl es zu Schäden durch holzzerstörende Insekten kommen kann. Dieses Risiko ist jedoch vernachlässigbar.

Der Begriff Bauschaden am Holz bezieht sich auf die Festigkeitseigenschaften von Holz, nicht aber auf Verfärbungen durch Pilze und einzelner Ausfluglöcher durch Insekten. Allerdings können Verfärbungen und oder Ausfluglöcher am Holz auf einen Befall zurückzuführen sein der überprüft werden sollte.

Zu meiner Gutachtertätigkeit im Bereich Holzschutz gehören

  • Bestandsaufnahme & Schadenserfassung
  • Auswertung und Erstellung von Sanierungskonzepten auf Grundlage der überarbeiteten DIN
  • Beratung zum Einsatz von Holzschutzmitteln wenn sie notwendig sind.
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Bauwerksuntersuchung

Die Bauwerksuntersuchung vor dem Kauf oder der Sanierung einer Immobilie sichert die spätere Rendite. Nichts ist schlimmer im Immobilienbereich als auf einen alten Kasten hereinzufallen, der sich in Summierung seiner Schäden im Nachhinein als Fehlinvestition herausstellt.

Zu meiner Gutachtertätigkeit in diesem Bereich gehören

  • Bestandsaufnahme
  • Schadensermittlung im Fundamentbereich; Schäden im Mauerwerk und Putz, der Bauelemente wie Fenster und Türen, der Tragelemente aus Stahl, Holz und Beton
  • Erarbeitung von Sanierungskonzepten und deren Kosten
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